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Häufig gestellte Fragen

 

Ich weiss, was in meinem Honig ist. Weshalb dann eine teure Analyse?

Allgemein werden unsere Honige als Blüten- oder Waldhonig bezeichnet. Eine botanische Sortenbezeichnung (z.B. Rapshonig, Löwenzahnhonig) ist nur dann erlaubt, wenn die zwei folgenden Merkmale erfüllt sind:

  1. Der Sortenhonig muss zu mehr als der Hälfte der genannten Pflanzenart entstammen.
  2. Der Geruch und Geschmack, die chemisch-physikalischen Merkmale und das
    mikroskopische (pollenanalytische) Bild
    müssen der jeweiligen Sorte entsprechen.

Sind diese Kriterien lückenlos gegeben, ist der Nachweis für die Trachtherkunft (Honigsorte) gegeben

Wieso eine Sortenbezeichnung beim Honig?

Damit ein Honig als Sortenhonig deklariert werden darf muss er vollständig oder überwiegend den genannten Blüten oder Pflanzen entstammen und die entsprechenden sensorischen, physikalisch-chemischen und mikroskopischen Merkmale aufweisen.
Eine Sortenbezeichnung des Honigs zahlt sich aus und die meisten Imker bezeichnen ihren Honig zumindest als Blüten- oder Waldhonig. Allein in der Schweiz gibt es aber 7 weitere häufige und sehr beliebte Sortenhonige. Je nach Honigjahr kommen weitere, seltenere und deshalb sehr gesuchte, Sortenhonige dazu. Der Kunde entwickelt so auch bald seine Vorliebe für eine bestimmte Sorte. Und diesen Honig möchte er dann wieder kaufen können.

Da für eine Herkunftsbestimmung des Honigs spezielle Kenntnisse in der Pollenanalyse und in der Honigsensorik erforderlich sind, können die Trachtquellen eines Honigs nur von einem darin erfahrenen Labor ermittelt werden.

Ich will meinen Honig untersuchen lassen. Wie gehe ich vor?

Für eine Analyse wird eine Probemenge von 200 g Honig benötigt. Es ist wichtig, dass der Honig vor der Entnahme der Probe sehr gut durchmischt wird, um eine repräsentative Stichprobe zu entnehmen.

In einem Begleitbrief ist zu vermerken: